Das vom Bundestag bereits beschlossene Adoptionshilfe-Gesetz hat am vergangenen Freitag den Bundesrat nicht passiert. Eine Begründung können Sie in der Pressemitteilung des baden-württembergischen Sozialministeriums nachlesen:
Das In-Kraft-Treten zum 1. Oktober 2020 ist daher nicht mehr möglich. Leider ist eine konkrete Aussage, wie es mit dem Gesetz weiter gehen wird, derzeit nicht möglich. Der Bundesrat hat das Gesetz auch nicht an den Vermittlungsausschuss überwiesen. Das bedeutet nun, dass zwar der Bundestag oder die Bundesregierung den Ausschuss anrufen kann. Wann oder ob das geschehen wird wird erst nach der parlamentarischen Sommerpause entschieden.