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Information zur Adoption von Kindern aus der Ukraine
Die Ukraine hat das Haager Übereinkommen über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption noch nicht ratifiziert, arbeitet aber bereits in Anlehnung an die Haager Konvention. So ist in Kiew das „Zentrum für Auslandsadoptionen“ eingerichtet, wo die zur Adoption freigegebenen Kinder zentral erfasst sind.
Die Kindervorschläge werden nur vor Ort im „Adoptionszentrum“ den Bewerbern aus dem Ausland unterbreitet und nicht zu den Vermittlungsstellen im Ausland weitergeleitet. Das Subsidiaritätsprinzip nach der UN-Kinderrechtskonvention wird jetzt schon eingehalten, indem man sich bemüht, mindestens fünf Jahre lang im Heimatland Pflege- oder Adoptiveltern zu finden, bevor die Kinder für eine Vermittlung ins Ausland freigegeben werden.
Ablauf des Adoptionsverfahrens in der Ukraine
- Weiterleitung der Einreichungsunterlagen in die Ukraine
- Eintragung in die Einreichungsliste beim „Adoptionszentrum“ in Kiew
- Weiterleitung des Dossiers in die Ukraine
- Einreichung des Dossiers beim „Adoptionszentrum“
- Eingang Termin zur Unterbreitung eines Kindervorschlages
- Reise in die Ukraine
- Kindervorschlag wird direkt im „Adoptionszentrum“ den Bewerbern unterbreitet
- Kennenlernen des Kindes
- Vorläufige Annahme des Kindervorschlages
- Rückreise
- Reise in die Ukraine
- Gerichtstermin
- Rechtsmittelfrist oder Aussetzen der Rechtsmittelfrist – bei Rechtsmittel ist die Rückreise und eine weitere Reise in die Ukraine erforderlich
- Ausreisepapiere für das Kind zusammenstellen
- Ausreise mit dem Kind
2 - 3 Aufenthalte im Land von jeweils ca. 5 Tagen
(abhängig von der Rechtsmittelfrist und der Dauer der Bearbeitungszeit der Ausreisepapiere fürs Kind)


























