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Information zur Adoption von Kindern aus Kasachstan
Kasachstan hat das Haager Übereinkommen über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption ratifinziert. Das Justizministerium der Republik Kasachstan ist für die internationale Adoptionsvermittlung von Kindern aus Kasachstan zuständig. Seit dem 07.11.03 sind wir vom Justizministerium als deutsche Organisation anerkannt.
Ablauf des Adoptionsverfahrens in Kasachstan
Der Verein „Zukunft für Kinder e. V.“ arbeitet auf kasachischer Seite mit Kooperationspartnern zusammen, die über besondere Erfahrungen und Kontakte im Bereich der internationalen Adoptionsvermittlung verfügen und vom Justizministerium der Republik Kasachstan als Partner des Vereins "Zukunft für Kinder e. V." anerkannt sind.
- Einreichen des Dossiers bei der kasachischen Botschaft in Frankfurt. Die Bewerber müssen persönlich anwesend sein.
- Registrierung der Bewerber bei der kasachischen Botschaft
- Weiterleitung des Dossiers nach Kasachstan
- Kindervorschlag für ein bestimmtes Ehepaar an den Verein
- Sich ins Benehmen setzen mit dem Jugendamt
- Unterbreitung des Kindervorschlages an die Bewerber
- Reise nach Kasachstan
- 14 Tage Kennenlernen des Kindes
- Annahme des Kindervorschlages
- Gerichtstermin
- Rechtsmittelfrist oder Aussetzen der Rechtsmittelfrist – bei Rechtsmittel ist die Rückreise und eine weitere Reise nach Kasachstan erforderlich
- Ausreisepapiere für das Kind besorgen
- Ausreise mit dem Kind
Gesamthaufenhaltszeit im Land etwa 30 - 45 Tage
(abhängig von der Rechtsmittelfrist und der Dauer der Bearbeitung der Ausreisepapiere fürs Kind)


























